Komplett OT: GUMs Wertschätzungsbild (Allgemeines Forum)

meilensammler, Donnerstag, 20.10.2016, 23:54 (vor 3614 Tagen) @ musicus

Solange öffentlich-rechtliche Kirchen gegenüber anderen Organisationen privilegiert sind (dürfen z.B. mit staatlicher Gewalt Mitgliederbeiträge einsammeln), kann man sie sehr wohl mit zusätzlichen Aufgaben belegen.

Der Kirche steht jederzeit frei, die rechtliche Form in einen eingetragenen Verein zu ändern, wenn ihr die vom Staat auferlegten Pflichten nicht passen.

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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!


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