Komplett OT: GUMs Wertschätzungsbild (Allgemeines Forum)

musicus, Mittwoch, 19.10.2016, 17:31 (vor 3456 Tagen) @ GUM

Folgendes schockiert mich:
Im Opernhaus, in Turnhallen, im Rathaus oder in Kirchen übernachten ja auch keine Obdachlosen - weil dies eben keine Übernachtungsstätte ist. Warum soll denn eine S-Bahn Station dafür herhalten? Dann bekommt man nur Zustände, die man nicht möchte.


Die Antwort ist vergleichsweise einfach und schockierend zugleich: Weil Institutionen wie die Kirche trotz Milliardeneinnahmen aus der Kirchensteuer nicht verpflichtet sind, wirklich und umfassend wohltätig zu sein.

1. Die Kirchensteuer ist keine beliebige Zuweisung, sondern hängt von der tatsächlichen Mitgliedschaft von Steuerpflichtigen in einer der jeweiligen Kirchen ab.
2. Die Kirchensteuer ist nicht zweckgebunden. Dein Unterfangen Kirchensteueraufkommen und Wohltätigkeit in Korrelation zu setzen ist haltlos.

Eigentlich müssten sie die Nächstenliebe wirklich leben anstatt zu hohe Beträge zu thesaurieren.

Wie Vereine bzw. Glaubensgemeinschaften ihre Beitragseinkommen verwenden, ist entsprechend der jeweiligen Ziele ein intern zu gestaltender und zu kontrollierender Prozess, der von GUMs berechtigter Privatmeinung - wie so vieles Andere auch - zur Gänze unabhängig ist.

Nicht ohne Grund gehören die beiden großen christlichen Kirchen zu den gräßten Immobilienbesitzern Deutschlands.

Das muss an der mangelnden Wertschätzung der DB gegenüber liegen. Der Bahn wäre etwas mehr emotionale Gewogenheit sehr zuträglich, wo sie doch mit Grundstücks- und Immobilienbesitz - gerade in lukrativen Lagen mit guter ÖPNV-Anbindung oder im Zentrum deutscher Großstädte - so irre armselig ausgestattet ist. Eigentlich gehört die Zweckwidmung jedweder Immobilien aufgehoben.

Und generieren durch den Verkauf von Bildungsleistungen zusätzlichen Cash Flow.

§ 14, Abs. 1 u. 2 GG werden nach der GUM'schen Verfassungsreform ab dem 01.11.2016 wie folgt lauten:

(1) Der Cash Flow und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Cash Flow verpflichtet. Sein Aufkommen soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Damit ist gewährleistet, dass endlich die Cash Flow-Profiteure in die Pflicht genommen werden und die arg überstrapazierten, vermögensbesteuerten Eigentümer wieder die ökonomisch dringend notwendige Luft zum Atmen erhalten.

Kurz und gut: Die S-Bahn-Station muss dafür herhalten, weil die Bahn zu wenig Lobby hat und viel zu wenig Wertschätzung genießt.

Was hat das mit der Kirche zu tun? Oh: nichts. Aber ein Beitrag aus nur einem nicht nachvollziehbaren Satz entbehrt dann doch zu sehr der Heiterkeit.

Ansonsten müsste ja auch die riesige Mercedes Benz Niederlassung in Berlin oder München-Donnersberberbrücke freigegeben werden.

Das ist aufgrund der gigantischen öffentlichen Wertschätzung der Weltöffentlichkeit gegenüber dem Mercedes-Händler an der Donnersberger Brücke leider vollkommen undenkbar! Würden das Autohaus nur Münchner kennen, gäbe es da gar kein Problem.


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