Woraus ergibt sich hier ein Festnahmerecht? (Allgemeines Forum)

M-PAS, München, Mittwoch, 19.10.2016, 20:34 (vor 3529 Tagen) @ Destear

vermutlich § 127 StPO, Abs. 1 „Wird jemand auf frischer Tat ertappt, oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“

Die Frage ist nur, ob Betteln am Bahnhof nur gegen die Hausordnung verstößt, oder schon eine Straftat wäre. Eine auf die Ansprache erfolgte Beleidigung, wäre was anderes ,-)

Das ist eine Straftat. § 185 StGB Beleidigung. Will man diese dann zur Anzeige bringen, der Beschuldigte flüchten, oder keine Angaben zu seiner Person machen wollen, greift durchaus wieder § 127 StPO
§ 127 StPO hier entlang


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