Woraus ergibt sich hier ein Festnahmerecht? (Allgemeines Forum)

IC Königssee, Mittwoch, 19.10.2016, 21:11 (vor 3453 Tagen) @ M-PAS

In diesem Falle war das Betteln zweifelsohne, auch im Vergleich mit anderen Bettlern, als aufdringlich einzustufen und ich sehe es an der Schwelle zur Nötigung.


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