Gültiges Ticket (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Dienstag, 13.09.2016, 11:18 (vor 3539 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von musicus, Dienstag, 13.09.2016, 11:18

Es gab so eine ähnliche Diskussion samt Stellungnahme des EBA mal hier im Forum. Über Stichstrecken solchen Ausmaßes habe ich mich offenbar bereits vor Jahren stark gewundert.
Gegen die BB (Punkt 2.1.2) verstößt wohl *jedes* Ticket, das eine Stichstrecke beinhaltet. Von betrügerischen Buchungen halte ich ebenfalls wenig - dennoch: Es gilt Augenmaß walten zu lassen, bei hunderten FV-Kilometern sind 15-20 km NV-Abstecher (im Wortsinn) nun wahrlich kein Drama. Im Zweifelsfall gilt auch bei mir: Was die DB verkauft und unter "Ihre Reiseverbindung" ausgibt bzw. aufs OT druckt, muss auch sanktionslos genau so abgefahren werden dürfen. Die Konsistenz der BB mit dem kundenbedienten Buchungssystem ist Sache der DB und *nicht* des Fahrgastes. "In dubio pro reo" muss auch hier gelten!


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