Offen gesprochen ganz klar ungültig (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Montag, 12.09.2016, 14:26 (vor 3539 Tagen) @ chalda

Vielleicht habe ich meine Frage nicht richtig formuliert: Wenn ich damit fahre - was passiert voraussichtlich? Es gibt doch hier sicher erfahrene Bahnfahrer.

Du wirst mit dem Gefühl losfahren, das (hoffentlich) erste Mal eine "Bagatell"straftat zu begehen. Die "einfache Fahrt" ist ziemlich eindeutig definiert mit der Bestimmung, die in den AGBs und dem gesunden Menschenverstand nachzulesen ist.

Schaut der Zugbegleiter genau hin, dann sieht er, dass eine Strecke mehrfach durchfahren wird - also eigentlich hin & zurück erforderlich ist. Das kann (muss aber nicht unbedingt) zu einer Nachberechnung führen.

Für mich persönlich kommt das Fahren mit so einem Fahrschein aus der Wertschätzung für das Land, unser Rechtssystem und auch den eigenen Charakter überhaupt nicht in Frage.

Abgesehen davon ist auch die juristische Lage vergleichsweise eindeutig: Der "Aussteller" der Fahrkarte (=Agentur) hat absichtlich die Lücken 1 (Fehlerursache bekannt) und Lücke 2 (Fehlerursache bekannt) der Preisberechnungsmodule wissentlich ausgenutzt.

Und so etwas ähnliches wie einen "falschen Kassenzettel" produziert. Diesen kann die Bahn anfechten und wird wahrscheinlich auch in einem etwaigen Gerichtsverfahren obsiegen.

In aller Kürze:
Finger weg, wenn Du Dich noch in den Spiegel schauen willst.

Denn mit Kleindiebstählen fängt so manche "Karriere" jenseits des Rechtssystems an, die später auch durchaus zu einer zeitweisen Unterbringung mit Freiheitsentzug führen kann.

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum