Normale Fehlberechnung und gezielte Manipulationen (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Montag, 12.09.2016, 15:09 (vor 3539 Tagen) @ Blaschke

Hallöchen!


Yeah, so liebe ich den GUM!

Wer beim Tarifsystem der Bahn trickst, ist ein übler Gauner und wird später mal im Knast landen.

Hallo zurück,

das hatte ich nicht geschrieben. Es kann durchaus der Beginn einer kriminellen Karriere sein, wenn man mit Mehrfachdurchfahren von Hunderten Kilometern der teuersten Strecke in Deutschland einfach so durchkommt.

Der Kernpunkt dieses Fahrscheins ist, dass die DB AG diesen nicht direkt ausgegeben hat. Sondern durch Fehleingaben in betrügerischer Absicht das Computersystem fehlgeleitet worden ist.

Immerhin ist Dein Beitrag aber mit Abstand das Beste, was ich hier im ganzen Beitragsbaum gelesen habe. Mehr Unterhaltung geht nicht! Dafür gebührt Dir aus ganzem Herzen ein großes Lob!

Das sehe ich anders. Ich finde den ganzen Beitragsbaum einfach nur peinlich. Denn er zeigt die gesunkenen Moralstandards.


Auch offen gesprochen: Wenn mir ein Unternehmen einen Fahrschein verkauft, dann muß der ja zwangsläufig auch gültig sein. Sonst würde das Unternehmen mir den ja nicht verkaufen! Damit geht's in Deiner Überschrift schon mit Unsinn los.

Das Unternehmen hat diesen ja nicht aktiv verkauft bei einer einfachen Eingabe Start->Ziel. Der Käufer wollte in entweder tatsächlich betrügerischer oder grob fahrlässiger Absicht einen Umweg außerhalb der Raumbegrenzung fahren und damit jede Menge Rabatt heraushandeln.

So wird aus Startort -> Zielort, Zielort 1-> Zielort 2 eine einzige Fahrt.

Aber das Beste ist die Sache mit dem Gericht. Schade, wirklich schade, ich würde da so gerne mal die Probe auf's Exempel machen. Aber erstens fehlt mir dazu die Zeit, zweitens die finanziellen Mittel, um erstmal richtig durchzustarten und drittens wird das Ganze schon daran scheitern, dass die DB den ganzen Krempel ratzfatz beerdigen würde.

Der Streitwert ist wahrscheinlich so gering, dass der Fahrgast lieber die Normalberechnung oder das EBE klaglos nachbezahlen würde.

Und nein, nicht mal ein schlechtes Gewissen muß ich haben bei Fahrscheintricksereien. Das gleicht all die Minderleistungen und Schlechtleistungen und negativen Erfahrungen, die ich im Laufe der vieln Fahrten so gesammelt habe, zu einem kleinen Teil wieder aus.

Und ja! So argumentieren viele von denen, die beim Supermarkt beim Klauen erwischt werden. Das wäre dort eh so teuer und nach so und so vielen Einkäufen hätten sie wohl ein Recht dazu. Besonders beliebt bei den neuen SB-Kassen:

n-tv berichtet über Ladendiebstahl an Scannerkassen

Bei einer früheren Schlechtleistung stehen Dir immerhin die standardisierten Fahrgastrechte zur Verfügung. "Negative Erfahrungen" sind nicht justiziabel.

Abgesehen davon ist eine Bahn ja nicht dazu verpflichtet, mir günstigst einen Fahrschein zu verkaufen. Sie kann es auch lassen und dann fahre ich eben nicht mit, wenn es mir zu teuer ist.

Also brauche ich auch kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn mir für 249,35 Euro ca. 90 Stunden reine Eisenbahnfahrzeit durch halb Kerneuropa angeboten werden.

Und dann wunderst Du Dich wenn Geld für das Wesentlichste fehlt.


Schöne Grüße von

jörg

Schöne Grüße zurück

GUM

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