Hinweis auf Umgangston und mgl. Betrugsabsicht (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Dienstag, 13.09.2016, 15:03 (vor 3539 Tagen) @ VT_601
bearbeitet von GUM, Dienstag, 13.09.2016, 15:04

Der Kernpunkt dieses Fahrscheins ist, dass die DB AG diesen nicht direkt ausgegeben hat. Sondern durch Fehleingaben in betrügerischer Absicht das Computersystem fehlgeleitet worden ist.


Ist die Bahn verantwortlich und ebenso für den Onlinekauf eines Tickets.

Vielen Dank für den engagierten Beitrag, VT_601 alias ... !

Die Bahn ist sicherlich für eine Fehlberechnung verantwortlich, die das Resultat bei einer ganz normalen Systemeingabe durch den Kunden oder die Agentur ist. Beispielsweise wenn (in einer anderen Branche) tagelang Wechselkurse nicht eingepflegt werden in der Hoffnung, dass sich die Schwankungsbreiten irgendwie neutralisieren.

Hier aber liegt durch mehrfache, ungewöhnliche Systemeingaben der bekannten Variable1 und Variable2 der Verdacht nahe, dass das Rechenergebnis gezielt verändert worden ist.

Ob diese 100% nachweisbar ist oder ob in der juristischen Würdigung in dubio pro reo gilt, ist woanders zu entscheiden. Von außen kann ich keine komplette Substantiierung des Straftatbestands des Computerbetrugs vornehmen.


Ich gehe von ganz normalen, moralischen Standards aus, wie sie bei jeder Geschäftstransaktion zu finden ist. In der Regel geht keine der beteiligten Personen in eine Transaktion mit Betrugsabsicht hinein.

Ich finde es einigermaßen lächerlich wie du versuchst moralische Standards zu etablieren. Was die Bahn anbietet, kann der Kunde kaufen und dann auch genau so benutzen wie es auf dem Ticket steht.

Das bleibt Dir unbenommen, ist aber zumindest leicht autistisch. Wenn Du die Kilometer zusammenzählst, dann siehst Du: Auch ein normaler Umwegfaktor ist bei weitem überschritten.

Das erinnert mich an eine sehr schöne Fahrt von Mainz nach Leipzig über HH, Westerland und Berlin.

Beim Anblick des Tickets waren die meisten Zub erheitert und waren sehr freundlich und anerkennend ob dieses originellen Tickets.

Genau solche Aktionen führen dazu, dass stets nachgebessert werden muss und auch bisher liebgewonnene Privilegien der legal kaufenden Kunden gestrichen werden müssen. Wer erinnert sich nicht an die 4 Tage Gültigkeit von Fahrkarten im Fernverkehr, bei der zwischen Frankfurt und Mannheim regelmäßig einige zusteigende Fahrgäste in Tiefschlaf verfielen, sobald der Zub vorbeikam.

Jetzt gelten die Tickets halt nur noch kürzer.

Im Endeffekt schaden die Promille der Leute, die Systeme über den Rand hinweg bis zur Grenze der Illegalität ausnutzen (oder diese überschreiten) allen ehrlichen Kunden.

Ist leider so.

Im Sinne eines freundlichen Umgangstons ist aber das Wort lächerlich aus Deinem Beitrag zu streichen.

Vielen Dank!

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