Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP (Fahrkarten und Angebote)

Thomas, Montag, 05.09.2016, 18:24 (vor 3546 Tagen) @ JeDi

Ja korrekt, da haben wir uns vermutlich missverstanden.

Ergänzend dazu: In der Praxis bekommst du von der DB auch bei genau 60 Minuten die entsprechende Erstattung. Ich vermute, der Verkaufsleitfaden wird regelmäßig falsch ausgelegt. Aber soweit es im Sinne des Fahrgastes ist, finde ich das gut.

Desweiteren kann man durchaus bei vielen Verbindungen argumentieren, dass der Fahrplan vermutlich nicht stimmt und die Züge regelmäßig Verspätung haben. Ansatzpunkte für diese Argumentation sind:

1) wenn häufig Züge mit +1 verkehren
2) die Verspätungsregel der DB selbst, nachdem Verspätungen erst ab +5:59 min als Verspätung gelten. Im Umkehrschluss muss das auch für die Prognose des Fahrgastes gelten

Hier gilt: Zwei Juristen, drei Meinungen.


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