Mindestgrenzen bei Auszahlung (Fahrkarten und Angebote)

DG, Sonntag, 04.09.2016, 08:26 (vor 3549 Tagen) @ martarosenberg

also gibt es eine Auszahlung nur, wenn der Erstattungsbetrag mind. 4 EUR beträgt?


Hm .. ich dachte die 4-EUR-Regel bezieht sich nur auf die zusätzliche Entschädigung wegen Verspätung, nicht auf Erstattungen (Abbruch der Reise, Nutzung eines anderen Verkehrsmittels, etc.) weil der Beförderungsvertrag von Bahnseite nicht erfüllt werden konnte.

Ich weiß es aber selbst nicht.

Als ich damals von der BC25F auf die BC100 gewechselt habe und sich das um einen Monat überschnitt, und man mir erstere zwangsweise und ohne mein Einverständnis einfach kündigte und mir auch anteilig die Prämien- und Statuspunkte wieder abzog, fragte ich mal nach, wann ich das Geld denn kriegen würde. Darauf sagte man, dass das nicht ausgezahlt würde, da es unter 20 (?) Euro wären.
Erst nach massivem Einspruch (an sich wollte ich die auch behalten, hätte ja auch sein können, dass ich schon Sparpreise / Europa-Spezial erster Klasse in dem letzten Monat gebucht hätte) hat man mir das doch (ausnahmsweise) erstattet.
Es scheint da also verschiedene Grenzen auch feranab einer Entschädigung zu geben...


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