Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 05.09.2016, 13:34 (vor 3546 Tagen) @ mdst

Danke für den Hinweis, war mir nicht bewusst. Komisch, dass sich die beiden Reglungen um eine Minute unterscheiden. Ich frage mich ob das Absicht ist oder eher durch Unachtsamkeit der der Formulierung der Regelungen entstanden ist... (sonst hätte man ja in beiden Fällen "mindestens" schreiben können, dafür im einen Fall die Zahl auf 61 Minuten ändern können).

Wenn ein Zug ausfällt und der nächste eine Stunde später fährt, ist m.E. realistischerweise (unter Berücksichtigung der hohen Quote an Bagatellverspätungen) eine Verspätung von mind. 61 Minuten zu erwarten. Aber das würde die Bahn wohl anders sehen.

Das ist absicht. Das Verpassen eines im Stundentakt fahrenden Anschlusszuges sollte eben nicht zu einer (Teil-)Erstattung, wohl aber zu einer Entschädigung führen.

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Weg mit dem 4744!


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