Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP (Fahrkarten und Angebote)

mdst, Sonntag, 04.09.2016, 16:29 (vor 3547 Tagen) @ mdst

mir ist eben noch folgendes aufgefallen:

Die Bahn schreibt unter https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/uebersicht.shtml

"Wenn Ihr Zug mehr als 60 Minuten später als geplant am Zielort eintrifft, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung"

Das ist ja dann wohl falsch (hier müsste es "mindestens 60 Minuten" heißen).


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