und gilt da auch die 4-EUR-Regel? (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Samstag, 03.09.2016, 13:10 (vor 3549 Tagen) @ mdst
bearbeitet von martarosenberg, Samstag, 03.09.2016, 13:10

also gibt es eine Auszahlung nur, wenn der Erstattungsbetrag mind. 4 EUR beträgt?

Hm .. ich dachte die 4-EUR-Regel bezieht sich nur auf die zusätzliche Entschädigung wegen Verspätung, nicht auf Erstattungen (Abbruch der Reise, Nutzung eines anderen Verkehrsmittels, etc.) weil der Beförderungsvertrag von Bahnseite nicht erfüllt werden konnte.

Ich weiß es aber selbst nicht.


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