Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 05.09.2016, 18:15 (vor 3549 Tagen) @ Thomas

ist ein wenig gewagt, denn der Fahrgast hat nur dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er auch tatsächlich entsprechend zu spät ankommt.

Bricht er die Reise ab, gibt es keine Entschädigung.

Ja, und? Trotzdem soll eben nach dem Willen des Gesetzgebers eine Verspätung von 60 Minuten eben noch nicht zu einem Erstattungsanspruch führen.

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Weg mit dem 4744!


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