Reservierungspflichtige Verbindung!? (Allgemeines Forum)

Giovanni, Mittwoch, 31.08.2016, 21:15 (vor 3504 Tagen) @ ffz

Zwischen Kroation und Slowenien lag 2015 eindeutig höhere Gewalt vor, da der Zugverkehr auf behördliche Anordnung des Grenzschutzes eingestellt wurde. Die Züge durften nicht mehr über die Grenze fahren. Der IC-Bus zählt übrigens als Zug nicht als Bus, im IC-Bus gelten die Bahnfahrgastrechte.

Natürlich zählt der IC-Bus nicht als Zug, sondern als Bus bzw sonstiges Verkehrsmittel.
Bei Tickets die über die DB verkauft werden hat der Kunde jedoch Wahlrecht zwischen den DB-Fahrgastrechten und den gesetzlichen Fahrgastrechten im Fernbusverkehr.

Die Fahrgastrechte wurden so vom Gesetzgeber in Deutschland erlassen und vom EBA genehmigt, die EU-Richtlinien sehen eindeutig national unterschiedliche Regelungen vor, die EU Rechte dürfen sogar in Ländern per gesetz außer Kraft gesetzt werden, in UK zB sind die EU-Fahrgastrechte per Gesetz nicht gültig.

Die Fahrgastrechteverordnung lässt lediglich befristete Ausnahmen für inländische Verkehrsdienste zu.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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