"bewusst" wird nicht untermauert (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Mittwoch, 17.08.2016, 12:55 (vor 3539 Tagen) @ geko

Ich darf schon eine andere Ansicht vertreten, oder? Noch werden in Online-Foren keine letztinstanzlichen Urteile gesprochen.

man darf unter Begrifflichkeiten für sich persönlich auch was ganz anderes verstehen als allgemein bekannt - in der Kommunikation kann es dann hilfreich sein, dieses kenntlich zu machen.
Die zitierten Aussagen und solche, auf die hingewiesen wurde, lassen keinen Schluss auf Vorsatz (hier Wollen) zu,
kein Richter wird sein Urteil rein aufgrund von wilden nebulösen Spekulationen fällen.


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