Um das Verbot der Rundfahrt ging es aber gar nicht, ... (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Mittwoch, 02.03.2016, 22:12 (vor 3754 Tagen) @ Zg_2
bearbeitet von JanZ, Mittwoch, 02.03.2016, 22:12

... sondern um die Preisstufe. Beispiel: Die Verbindung von Dortmund Mitte/West nach Bottrop/Gladbeck fällt in Preisstufe C, die Verbindung von Dortmund Mitte/West nach Marl in Preisstufe B. Das gilt natürlich nur, solange man nicht über Bottrop/Gladbeck fährt, obwohl das sogar tagsüber ein "verkehrsüblicher" Weg ist in dem Sinne, dass es schneller sein kann, so zu fahren.
Davon abgesehen glaube ich kaum, dass irgendwelche Regelungen des VRR-Tarifs dafür relevant sind, ob ein bestimmter NV-Vorlauf nach DB-Tarif gefahren werden darf oder nicht.


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