Umweg nicht in Zügen ohne Fahrkartenverkauf (Fahrkarten und Angebote)

Thomas, Mittwoch, 02.03.2016, 20:05 (vor 3755 Tagen) @ JeDi

...dann kann man keinen Umweg fahren. Das EBA auf eine Anfrage, Zitat:

Aufgrund der fehlenden Möglichkeit, diese besonderen Fahrkarten für Umweg oder für den Übergang in eine höhere Wagenklasse am Automaten bzw. wegen eines bereits geschlossenen Fahrkartenschalters erwerben zu können, entsteht vor diesem Hintergrund daher nicht automatisch alternativ ein Anspruch auf Fahrkartenerwerb in einem Nahverkehrszug, in dem der Fahrkartenverkauf per se ausgeschlossen ist. Im Falle einer Fahrkartenkontrolle wären Sie tatsächlich ein Fahrgast ohne gültige Fahrkarte. Auch wenn dieser Umstand für den Fahrgast ggf. sehr ärgerlich sein kann, hat das Eisenbahn-Bundesamt hier keine rechtliche Grundlage, eine Änderung zu erwirken, da die derzeitige Regelung im Einklang mit der Fahrgastrechteverordnung VO (EG) 1371/2007 steht.


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