Zustimmung und Widerspruch zum Widerspruch (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Mittwoch, 02.03.2016, 12:07 (vor 3740 Tagen) @ Zg_2
bearbeitet von JanZ, Mittwoch, 02.03.2016, 12:10

das sehe ich anders. Zunächst einmal: In der Fahrplanauskunft der DB wird angezeigt: „Preisauskunft nicht möglich“. Man kann dort auch Verbindungen aufrufen, für welche eine durchgehende Fahrkarte nicht ausgestellt werden kann. Außerdem wurde eine Fahrstrecke und ein Verkehrsmittel gewählt, für welche nicht der DB-Tarif, auch nicht der NRW-Tarif, sondern der VRR-Tarif anzuwenden ist.

Das ist richtig. Wenn man feststellen will, ob ein Umweg verkehrsüblich ist, muss man versuchen herauszufinden, ob eine DB-Fahrkarte mit dem Umweg dasselbe kostet wie eine ohne (wobei das vermutlich auch noch kein Beweis wäre).

Nach meinem Verständnis wäre im VRR-Tarif für die Abfahrt um 23:58 Uhr ab Wuppertal zur Fahrt über Düsseldorf nach Dortmund die Nutzung einer Fahrkarte der Preisstufe D zulässig, da um diese Uhrzeit keine andere Fahrtmöglichkeit besteht. Zu anderen Zeiten hingegen würde es sich um eine nicht zulässige Umwegfahrt handeln.

Mal abgesehen davon, dass es im VRR keine höhere Preisstufe als D mehr gibt: Seit wann richtet sich die räumliche Gültigkeit nach der Uhrzeit? Die Tarifbestimmungen geben das jedenfalls nicht her.


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