Widerspruch (Fahrkarten und Angebote)

Thomas, Mittwoch, 02.03.2016, 12:14 (vor 3755 Tagen) @ JanZ

das sehe ich anders. Zunächst einmal: In der Fahrplanauskunft der DB wird angezeigt: „Preisauskunft nicht möglich“. Man kann dort auch Verbindungen aufrufen, für welche eine durchgehende Fahrkarte nicht ausgestellt werden kann. Außerdem wurde eine Fahrstrecke und ein Verkehrsmittel gewählt, für welche nicht der DB-Tarif, auch nicht der NRW-Tarif, sondern der VRR-Tarif anzuwenden ist.


Das ist richtig. Wenn man feststellen will, ob ein Umweg verkehrsüblich ist, muss man versuchen herauszufinden, ob eine DB-Fahrkarte mit dem Umweg dasselbe kostet wie eine ohne (wobei das vermutlich auch noch kein Beweis wäre).

Da "Umweg" konkret bezeichnet ist, würde ich, um Missverständnisse vorzubeugen von "anderem Weg" sprechen. Zum anderen Weg: Deine Argumentation läuft fehl. Entfernungen und damit die Kosten sind gerade nicht der Maßstab für Verkehrsüblichkeit. Der Maßstab alleine ist, ob es Angebote über diese Wegstrecke von A nach B gibt. Laut Reiseauskunft ist dies der Fall. Damit ist die Verkehrsstrecke verkehrsüblich.


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