Ausnahme vom Verbot der Rundfahrt (Fahrkarten und Angebote)

Zg_2, Mittwoch, 02.03.2016, 19:51 (vor 3754 Tagen) @ JanZ

...
Mal abgesehen davon, dass es im VRR keine höhere Preisstufe als D mehr gibt: Seit wann richtet sich die räumliche Gültigkeit nach der Uhrzeit? Die Tarifbestimmungen geben das jedenfalls nicht her.

Das sehe ich anders. Nach den VRR-Tarifbestimmungen vom 1. Januar 2016 sind Rund- oder Rückfahrten in Richtung auf die Einstiegshaltestelle oder das Starttarifgebiet nur zum schnelleren Erreichen des Fahrtziels erlaubt. Tagsüber würde eine Fahrt von Wuppertal über Düsseldorf nach Dortmund unter das Verbot der Rundfahrt fallen. Bei der Abfahrt um 23:58 Uhr ab Wuppertal Hbf. über Düsseldorf könnte man Dortmund um 02:06 Uhr erreichen. Die nächste Fahrtmöglichkeit ab Wuppertal Hbf. über Hagen wäre um 01:01 Uhr mit Ankunft in Dortmund um 05:19 Uhr. Bei der Abfahrt um 23:58 Uhr würde die Fahrt über Düsseldorf zum schnelleren Erreichen des Fahrtziels dienen. Daher bin ich der Auffassung, dass genau diese und nur diese Fahrt über Düsseldorf im VRR-Tarif zulässig sein müsste.

Gruß

Zg_2


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