Masturbation im IC - welcher denn? (Allgemeines Forum)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 27.01.2016, 08:52 (vor 3937 Tagen) @ Beobachter7
bearbeitet von Colaholiker, Mittwoch, 27.01.2016, 08:52

Nicht mal in private Bereichen? Dem eigenen Schlafzimmer, dem eigenen Auto, einem separaten Abteil in einer Eisenbahn?

Ein normales Eisenbahnabteil in einem normalen Zug ist kein privater Bereich, sondern ein öffentlicher. Auch wenn Du ihn vorübergehend alleine nuzt. Beim Auto kommt es drauf an - wenn es zu Hause in der Garage steht, kannst Du bis zum Tennisarm wichsen (aber bitte den Motor nicht laufen lassen). Auf dem Kaufland-Parkplatz am Samstagmittag hingegen nicht. Es sei denn, Du hast rundherum Vorhänge... ;-) (Dann könnte es höchstens Ärger geben weil der Parkplatz nur für Kunden ist.) In echten privaten Bereichen kannst Du Dir an der Nudel spielen bis sie wund ist, Dir Haare auf der Hand wachsen, der Rücken sich verkrümmt und Du blind wirst.

Welcher Paragraf verbietet das?

Lies Dir mal §§ 183 und 183a StGB durch. Masturbation ist eine sexuelle Handlung, und in dem Moment wo eine Dritte (obwohl eigentlich zweite) Person, sprich die Zugbegleiterin, das Abteil betritt, ist eine Öffentlichkeit ohne Zweifel gegeben.

Noch ne Frage: sind wir im 21. oder noch im ausgehenden 19. Jahrhundert?

Gegenfrage: Ist es für Dich Merkmal des 21. Jahrhunderts, öffentlich wild onanierend durch die Gegend zu laufen? O.o

Gerade über letzteres Rechtsverständnis ziemlich erstaunte Grüße,
der Colaholiker

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