Masturbation im IC - welcher denn? (Allgemeines Forum)

Beobachter7, Mittwoch, 27.01.2016, 08:41 (vor 3936 Tagen) @ GibmirZucker

Nichts an dem Verhalten des Fahrgastes, soweit es in der Polizeimeldung dargestellt wurde, rechtfertigt einen Ausschluß von der Weiterfahrt. Kein Wort davon, daß er das Vorzeigen einer Fahrkarte verweigert hätte, noch daß er eine übermäßige Verschmutzung verursacht hätte.


Ich verstehe deine Aufregung nicht. Es ist nun einmal in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern so, dass man seine Geschlechtsteile nicht außerhalb bestimmter Bereiche (FKK-Strand, Sauna, "Kunst"aktionen) offen zeigen kann.

Nicht mal in private Bereichen? Dem eigenen Schlafzimmer, dem eigenen Auto, einem separaten Abteil in einer Eisenbahn?

Und schon gar nicht im arbeitsfähigen Zustand. Ob mit sich selbst oder mit anderen Personen, es ist einfach nicht gestattet.

Welcher Paragraf verbietet das?

Noch ne Frage: sind wir im 21. oder noch im ausgehenden 19. Jahrhundert?


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