Masturbation im IC - welcher denn? (Allgemeines Forum)

Beobachter7, Dienstag, 26.01.2016, 10:00 (vor 3937 Tagen) @ Beobachter7

Zu dem Vorgehen dieser Zugbegleiterin ist noch folgendes zu sagen:

1. Was ein Fahrgast auf seinem Mobiltelefon anguckt, geht einen Schaffner nichts an.

2. Sie hätte dem Fahrgast nur drei Dinge sagen sollen:

2.1 Bitte zeigen Sie Ihre Fahrkarte (oder: Ticket please, wenn Sie den Eindruck hat, daß ihre deutsch gesprochene Aufforderung nicht verstanden wurde)
(vielleicht noch mit einem ironischen Unterton: eine Hand müssen Sie bitte freimachen, um mir Ihren Fahschein zeigen zu könen).

2.2. "Bitte achten Sie darauf, weder die Sitze noch den Boden zu beschmutzen" (in der Polizeimeldung hieß es, der Fahrgast hätte seine Beine auf den Sitz gegenüber gelegt, von Schuhen war dabei nicht die Rede).

2.3 "Dies Abteil ist reserviert für Mütter mit kleinen Kindern. Bitte suchen Sie sich einen Platz in einem anderen Abteil"

Finito.

Nichts an dem Verhalten des Fahrgastes, soweit es in der Polizeimeldung dargestellt wurde, rechtfertigt einen Ausschluß von der Weiterfahrt. Kein Wort davon, daß er das Vorzeigen einer Fahrkarte verweigert hätte, noch daß er eine übermäßige Verschmutzung verursacht hätte.

Diese Schaffnerin braucht eine Belehrung über einen respektvollen Umgang mit den Fahrgästen.

Ich möchte auch nochmal darauf aufmerksam machen, daß im Polizeibericht mitgeteilt wurde, daß die Vorhänge zu dem Abteil zugezogen waren und somit im Normalfall alles, was sich darin abspielt, für andere Fahrgäste nicht sichtbar ist.


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