Frage zur Beleuchtung am Zugschluss (Allgemeines Forum)

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Donnerstag, 25.12.2014, 21:48 (vor 4136 Tagen) @ L.Willms

Offenbar nicht. Das Zitat aus der EBO ist m.E. eindeutig darin, daß nur die Zugspitze auch bein Dunkelheit und schlechtem Wetter erkennbar sein muß.

Über die Sinnhaftigkeit davon mag ich mir jetzt nicht den Kopf zerbrechen.

Der wesentliche Sinn des Zugschluss ist bei defektem oder nicht vorhandenen Achszähler (z.B. hinterlasser Rotausleuchtung in einen Blockabschnitt, sowie bei mechanischen Stellwerken) festzustellen, dass die Strecke frei ist und kein Wagen verloren wurde.
Ansonsten müsste der nächste Zug auf Sicht fahren.

Das Auffahren auf einen vorausfahrenden Zug ist normalerweise durch technische Sicherung mit Signal ohnehin ausgeschlossen.

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Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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