Frage zur Beleuchtung am Zugschluss (Allgemeines Forum)

L.Willms, Donnerstag, 25.12.2014, 20:14 (vor 4134 Tagen) @ TEE Rheingold

(6) Züge müssen Signale führen, die den Schluß sowie bei Dunkelheit und unsichtigem Wetter die Spitze erkennen lassen. Ausnahmen für das Führen des Schlußsignals sind zulässig (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).

§ 34 EBO "Begriff, Art und Länge der Züge"


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