Sommerloch? Kommt mal wieder runter. (Allgemeines Forum)

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Donnerstag, 07.08.2014, 00:03 (vor 4474 Tagen) @ ICE-TD

Es gibt doch genug Zeugen für die Verwendung des Klingeltons. Natürlich ist die Höchststrafe von 3 Jahren Haft bei dem Delikt Unfug, wenn es zu einer Strafanzeige kommen sollte wird das Verfahren vermutlich gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

Zeugen kannst Du vergessen! Es kommt dort meist auf den genauen Wortlaut an und den kann ein Gericht nach 8-10 Monaten mit Zeugen kaum präzise ermitteln, was geschulte Polizeibeamte auch sehr genau wissen.

In dubio pro reo und das völlig unnötig? Nee, macht doch kein Polizist der nicht völlig unter Drogen steht. Soviel traue ich unseren Freunden und Helfern dann doch noch zu, das sie im Zweifel einfach das Handy kassiert hätten und die Bewertung denjenigen überlassen hätten, die dafür zuständig sind, und das völlig legal.


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