Sommerloch? Kommt mal wieder runter. (Allgemeines Forum)

ICE-TD, Mittwoch, 06.08.2014, 23:48 (vor 4474 Tagen) @ kimba2k

Es gibt doch genug Zeugen für die Verwendung des Klingeltons. Natürlich ist die Höchststrafe von 3 Jahren Haft bei dem Delikt Unfug, wenn es zu einer Strafanzeige kommen sollte wird das Verfahren vermutlich gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.


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