Achtung, falsches Beispiel (Allgemeines Forum)

Eingleisigkeit, Mittwoch, 06.08.2014, 15:04 (vor 4475 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von Eingleisigkeit, Mittwoch, 06.08.2014, 15:05

Mache Dich mal z.B. in der Wikipedia kundig, warum die Holocaustleugnung, die ja auch "nur eine Meinung" ist, sogar strafbar ist, und warum dieser Nazi-Klingelton es ebenfalls sein dürfte.


Holocaustleugnung ist keine Meinung, sondern eine Lüge. Und Unwahrheiten über jemanden verbreiten ist ja schließlich auch strafbar. Ich dürfte ja auch nicht einfach so behaupten, daß Du ein Massenmörder wärst.

Oh, moment. Lügen ist nicht strafbar! Da hätte man ja alle Parteispitzen nach ihrem Wahlkampf einbuchten müssen ;) Verleumdung ist starfbar, also wie du richtig schreibst, Unwahrheiten gegen (juristische) Personen weitertragen. Du darfst aber gern erzählen, dass die Amis nie auf dem Mond waren und es nicht regnet, sondern die Sonne scheint und eigentlich auch, dass es den zweiten Weltkrieg und KZs nie gab. Eigentlich, denn das ist ja wiederum eigens illegal und darauf wollte sfn17 hinaus. Dein Beispiel mit der Verleumdung geht also leider am Thema vorbei.

Grüße
Eingleisigkeit


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