[OT] Anmerkung (Allgemeines Forum)

Frankfurt (Main) Süd, Mittwoch, 06.08.2014, 15:31 (vor 4475 Tagen) @ Colaholiker

Was Wahlergebnisse angeht, bitte ich zu bedenken, daß es sich dabei um Partien handelt, die ihrerseits anscheinend verfassungsmäßig genug sind, um als solche zugelassen zu sein.

Das ist ein häufiges Missverständnis. Es gibt in Deutschland (zum Glück!) keine Behörde oder sonstige Stelle, die Parteien inhaltlich prüft, bevor sie zur Wahl zugelassen werden. Daraus, dass eine Partei zu einer Wahl antreten darf, lässt sich lediglich ableiten, dass sie die dafür notwendigen Unterschriften gesammelt hat, nicht mehr.

Die einzige Instanz, die Parteien inhaltlich prüft, ist das Bundesverfassungsgericht im Parteiverbotsverfahren, das wiederum nur auf Antrag stattfindet (antragsberechtigt sind ausschließlich Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat), mit sehr hohen Hürden versehen ist und aus guten Gründen umstritten ist - andere Demokratien halten es grundsätzlich für antidemokratisch, dass der Staat Parteien verbieten kann, völlig egal, was deren Ideologie ist.

Soll heißen: Die Tatsache, dass eine Partei zu einer Wahl zugelassen wird, ist nicht mit einem Gütesiegel "Verfassungsmäßigkeit staatlich geprüft" zu verwechseln.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum