dunkelgeschaltete Signale im LZB-Betrieb (Reiseberichte)

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 16.02.2014, 17:13 (vor 4468 Tagen) @ sb
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 16.02.2014, 17:15

Ein Haupt-, Vor- oder Mehrabschnittssignal wird per "weißem Kennlicht" auch dann "dunkelgeschaltet" (weiterhin funktionstüchtig), wenn der darauf zufahrende Zug mit LZB verkehrt und hinter dem nächstfolgenden Haupt- oder Mehrabschnittssignal die Fahrerlaubnis während der Fahrstraßeneinstellung nur bis zu einem LZB-Blockkennzeichen (sog. "virtuelles Hauptsignal") reicht (unabhängig davon, ob es so nötig oder unnötig ist); eine Aufwertung eines dunkelgeschalteten Signals auf einen "hellen" Fahrtbegriff erfolgt in der Regel (Ausnahmen?) nicht.

An diesen Signalen leuchtet dann allerdings kein Kennlicht, es ist vollständig dunkel. (Ist für mich auch nachvollziehbar, denn sollte der Zug, der sich hierauf zubewegt, aus welchen Gründen auch immer nicht anzeigegeführt sein, dürfte er dieses Signal passieren, obwohl die Zustimmung zur Fahrt nicht bis zum nächsten Hauptsignal vorliegt.)

Soweit ich weiß, werden auch Signale im LZB-Teilblock dunkelgeschaltet, wenn diesem ein weiteres dunkelgeschaltetes Signal folgt.


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