Das stimmt so nicht ganz... (Allgemeines Forum)

ICE 1612, Samstag, 12.10.2013, 21:46 (vor 4569 Tagen) @ KBD_1880
bearbeitet von ICE 1612, Samstag, 12.10.2013, 21:49

Es ist so, wenn du nicht die Persönlichkeitsrechte verletzt, sprich wenn eine Person, die das nicht will, eindeutig im Mittelpunkt steht.
Das ist bei Bahnfotografie nicht der Fall, bei sowas schon.

Stimmt natürlich. Das kommt im Artikel etwas unklar rüber, weil laut Broder der Typ von der Bahnsicherheit so allgemein aussagt, man dürfe nicht fotografieren, und man den Zusammenhang zum Foto der Mitarbeiterin nicht gleich erkennt. Ich wurde da spontan an eine eigene Begebenheit erinnert, als mir einer von der DB Sicherheit Videoaufnahmen vom Heidelberger Hauptbahnhof untersagen wollte, auf denen er selbst oder andere Mitarbeiter aber nicht zu sehen waren.


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