Das aber auch nicht ... (Allgemeines Forum)

Splittergattung, Samstag, 12.10.2013, 21:40 (vor 4560 Tagen) @ ICE 1612

Die "Bahnsicherheit" hat ebenfalls Recht, siehe oben.


Falsch, sie hat nicht recht. Denn für den privaten Gebrauch ist es zulässig, in Bahnhöfen zu fotografieren, siehe Hausordnung. Und in dieser Situation von vornherein davon auszugehen, dass das Foto veröffentlicht wird, ist falsch.

Laut Gesetz ist es verboten, Menschen ohne deren Einverständnis zu fotografieren (zumindest dann, wenn man sie erkennen kann) - und das hat Broder hier doch getan.


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