Sammelantwort, nicht ganz (Allgemeines Forum)

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Donnerstag, 25.04.2013, 09:34 (vor 4743 Tagen) @ Eingleisigkeit

Hallo zusammen,

Hallo,

Die Bahn zahlt (noch) keine EEG-Umlage und darf deshalb auch keinen Ökostrom beziehen, der per EEG gefördert wurde. Was häufig als unfairer Preisvorteil gewertet wird, kann also auch ein Nachteil sein.

Das sieht DB Energie aber anders, siehe Stromkennzeichnung pdf

Wer behauptet eigentlich, dass die "befreiten" Grossabnehmer keinen EEG Strom beziehen? Mehr zahlen müssen sie nicht, bekommen tun sie ihn schon, da sie von der Zahlung der Umlage befreit sind, nicht vom EEG. Zumal es da auch noch kreative Modelle gibt, bei denen der Käufer nicht der Verbraucher ist und Strom als "Halbzeug" zusammen mit z.B. Abwärmeentsorgung bündelt. (PASM der DTAG ist so ein Fall) Die fallen auch komplett durchs EEG Umlagenraster, den Kohlepfennig brauchen die auch nicht. DB Energie wird da sicher ähnliche Ansätze verfolgen, weiss ich aber nicht spezifisch. Man bündelt ja schließlich nicht umsonst diverse Leistungen in eigens dafür geschaffenen Gesellschaften.

Bei der Beratung hierzu kennt sich DB Energie nach eigenen Angaben gut aus:
"Entwickeln Sie mit unserer Unterstützung Kostenoptimierungspotenziale im Bereich der EEG- und KWKG-Umlage und nutzen Sie die steuerlichen Vorteile für sich. Wir prüfen die Anwendbarkeit der gesetzlichen Sonderregelungen und entwickeln Optimierungsstrategien mit dem Fokus auf Technik, Organisation und Wirtschaftlichkeit" Quelle: dbenergie.de klick


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