Legales und illegales schließen von Türen (Allgemeines Forum)

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Dienstag, 13.11.2012, 00:39 (vor 4897 Tagen) @ Eisenacher

Hmmm, wenn der grüne Knopf die Tür aufmacht, macht dann der rote Knopf darunter die Tür zu? Ohne viel nachzudenken drücke ich drauf, Tür geht zu. Während sie sich schließt, kommt ein Männchen angerannt und springt rein.
Tja, dann hat's Männchen mich erstmal zur Sau gemacht. Was ich mir einfallen lasse, Bahnanlagen zu bedienen, ich hätte ihn fast ausgesperrt. Wie ich das nur wagen könnte etc.
Ergo: Drückt nie den roten Knopf. Kann böse enden :)

Das drücken des roten "Zu" Knopf ist erlaubt und gleichbedeutend, wie wenn man z.B. bei einem Bimz oder Bnrz eine Drehfalttüre zu macht.
Was nicht erlaubt ist, ist das Betätigen von TB 0 mit Vierkantschlüssel.
In diesem Fall hat der ZuB das offenbar falsch interpretiert. Mit "bedienen von Bahnanlagen" kann er eigentlich nur TB 0 gemeint haben. Dann wäre er tatsächlich erstmal ausgesperrt, wenn er einige Wagen weiter vorne oder weiter hinten steht.
Seit 2003 kann man die Türen dann erst wieder öffnen, wenn der Tf diese wieder freigegeben hat. Davor war es so, dass die Türblokierung nach ca. 15 Sekunden von selbst aufgehoben wurde, falls der Zug dann nicht schon mit über 5 km/h unterwegs war.
Infornationen dazu gibt es hier.

--
Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
[image]


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum