BahnBonus Freifahrt für Dritte in der Bucht (Allgemeines Forum)

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Donnerstag, 26.04.2012, 22:15 (vor 5095 Tagen) @ Reisefuchs
bearbeitet von kimba2k, Donnerstag, 26.04.2012, 22:18

Hier ist die Frage ob sie denn dann wirklich ungültig sind. Die BB seien mal dahingestellt ob sie überhaupt in dieser Form wirksam sind

Das kann ich so nur für den gewerblichen Verkehr sagen. Da können sie es sein.
Privat keine Ahnung.

ebay interessiert es einen Schmutz, solange sie ihre Provion kriegen ist es gut!

Nicht unbedingt immer. Es gibt dort klare Regeln zu Tickets und Gutscheinen, die nach der WM2006 erstellt wurden, als es so richtig rund ging mit dem Thema Weiterverkauf.


Wenn das Verkaufen dieses Gutscheines problematisch wäre, das wäre die Rechtsabteilung der DB schon längst aktiv. Ich erinnere mich immer wieder an die Lidl & Co Angebote wo die entgeltliche Weitergabe untersagt war. Wer sich dran hält is selbst Schuld.

Könnte gut sein. Allerdings: Was hat man davon Kleinstposten an Lidl/Tschibo Tickets zu kaufen um dann den "großen" Reibach zu machen, erlaubt hin oder her?

Kleinstposten deshalb, da bei größeren der Fiskus auf den Plan tritt, Dir ein Gewerbe anzudichten, was dann doppelt nett ist, weil dort ein Weiterverkaufsverbot durchaus gelten kann und der Staat seinen Teil in Form von Steuer abhaben möchte. ( Was er eigentlich auch im privaten möchte, aber wer gibt solche Erlöse schon an?)

Wo kein Kläger, da kein Richter

Das ist korrekt


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