"Gutscheine nicht gegen Geld abgeben" ist unwirksam. (Allgemeines Forum)

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Donnerstag, 26.04.2012, 22:07 (vor 5094 Tagen) @ br752

Da laeufst du auf duennem Eis. Du schwaerzt Dritte an die sich an Recht und Gesetz halten und das nur weil der Rausgeber der Gutscheine eine unwirksame Klausel nutzt.

Nein, der gewerbliche Weiterverkauf ist durchaus per AGB ausschließbar.
Nichts anderes steht auf dem Gutschein, und das ist gültig.
Im privaten Bereich sieht das anders aus, da liegst Du richtig, auch wenn nicht immer, siehe z.B. BGH zum Thema Steam, der ein Weiterveräusserungsverbot bejaht.

Wir zitieren kurz: hier

Da musst du aufpassen, dass du nicht wegen uebler Nachrede drankommst.


§ 186
Üble Nachrede.


Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist....

Ich glaube eher nicht.

Willst du dich bei der Bahn "beliebt" machen und als deren Raecher kostenlos auftreten oder ist das nur der (Geld)Neid?

BR752

Manche Menschen haben seltsame Ansichten. Um ehrlich zu sein: Ich sch*** auf 2 mal 150€ im Jahr, wenn ich dafür auch noch den Ebaymist durchlaufen muss. Da hast du mind. 2-3 Arbeitsstunden mit zu tun. Kosten-Nutzen stimmen da nicht.

Wenn Dir aber früher niemand beigebracht hat, das man sich in einer Gemeinschaft schlicht an Regeln halten könnte, was das Miteinander einfacher macht, tut mir das sehr leid.


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