Was stört dich denn genau daran? (Allgemeines Forum)

merkur, Donnerstag, 26.04.2012, 20:01 (vor 5099 Tagen) @ kimba2k

Okay, das ist, wenn es verschwiegen wird oder gar das Gegenteil behauptet wird, nicht ok.
Allerdings steht das ja auf der Vorderseite des Gutscheins. Somit sollte der Käufer auf ggf. Nachfrage, wo er das den her hat, ja eine gescheite Antwort wissen. Auch wenn ich den ZuB, der so etwas nachstellt (zum Glück) noch nicht getroffen habe (treffen musste).
Rechtliche Frage: Bei Tchibo und Co war der Weiterverkauf ja auch untersagt, das wurde afaik im Laufe der Zeit zu "wird bei Wiederverkauf ungültig" geändert, weil Wiederverkaufsverbote bei sowas ungültig sind!? Stimmt das?!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum