BahnBonus Freifahrt für Dritte in der Bucht (Allgemeines Forum)

Reisefuchs, Donnerstag, 26.04.2012, 21:47 (vor 5095 Tagen) @ kimba2k

Hallo zusammen,

meine Suche nach o.g. Gutschein bei Ebay ergibt regelmässig 60-70 Auktionen.
Siehe hier

Nun verstehe ich die BB so, dass diese Gutscheine nicht gegen Geld abgegeben werden dürfen, da sie sonst schlicht ungültig sind.

Hier ist die Frage ob sie denn dann wirklich ungültig sind. Die BB seien mal dahingestellt ob sie überhaupt in dieser Form wirksam sind


Ich hatte vor 2 Monaten schon einmal an Ebay gemailt, und diese darauf aufmerksam gemacht. (Mit Link zu den BB und Zitaten daraus, und aus den Ebaybedingungen, welche diesen Verkauf eigentlich untersagen) Passiert ist nichts.

ebay interessiert es einen Schmutz, solange sie ihre Provion kriegen ist es gut!


Ich verstehe Ebay da nicht ganz, da diese bei anderen Ticketarten, welche nicht vollständig mit allen Rechten übertragbar sind, auch die Angebote löschen. Natürlich ist der Gutschein übertragbar, aber dann ungültig, wenn man es über Ebay (also gegen Geld, wenn auch nur 1€) versucht, was darauf hinausläuft, das er laut Ebaybedingungen eigentlich dort nicht gehandelt werden darf.

Gibt es da bei der DB niemanden, der Ebay, bzw. die Verkäufer mal zur Ordnung ruft?

Gruß
Kimba2k


Wenn das Verkaufen dieses Gutscheines problematisch wäre, das wäre die Rechtsabteilung der DB schon längst aktiv. Ich erinnere mich immer wieder an die Lidl & Co Angebote wo die entgeltliche Weitergabe untersagt war. Wer sich dran hält is selbst Schuld.

Wo kein Kläger, da kein Richter


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