Was stört dich denn genau daran? (Allgemeines Forum)

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Donnerstag, 26.04.2012, 20:13 (vor 5102 Tagen) @ merkur
bearbeitet von kimba2k, Donnerstag, 26.04.2012, 20:14

Ich glaube dass man Dinge die man kauft auch verkaufen darf und dürfen muss.
Die Grenze zum gewerbsmässigen Handel ist aber da fliesend, wenn man sieht, das der Fiskus schon Verkäufer bei der Bucht als gewerbsmässig im Visier hat, die 50-60 Artikel im Jahr umsetzen. Wenn man privat 1-2 Lidl/Tschibo Tickets kauft und wieder verkauft... who cares. Bei 50 sieht das anders aus, evtl. schon bei 10.

Diese Dinger sind aber keine gekauften Artikel, sondern ein Bonus welcher "kostenlos" für eine gewisse Nutzung überlassen wird.

Ich bin kein Jurist, aber ich meine da einen Unterschied irgendwo herausgelesen zu haben.

Aber stimmt: Es steht drauf, das dieser Gutschein unentgeltlich zu überlassen ist. Eine gewerbsmässige Überlassung ist untersagt.

In den Angeboten schreibt das aber keiner ;-). Da muss man eine Lupe nehmen, oder warten, bis das Ding angekommen ist.

Wobei ich mich bei einigen Verkäufern Frage, wie man innerhalb von 2 Jahren so viele dieser Gutscheine zusammenbekommt ( und damit Punkte), wie diese schon verkauft haben?


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