Re: FV-FK für reine NV-Fahrten im Verbund + VGM/VOS (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Donnerstag, 09.02.2012, 00:14 (vor 5180 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von michael_seelze, Donnerstag, 09.02.2012, 00:14

Zu welchem einzelnen Verkehrsverbund gehören denn sowohl Münster als auch Osnabrück?


Zur Verkehrsgemeinschaft Münsterland.

Münster gehört zur Verkehrsgemeinschaft Münsterland, die den Münsterlandtarif anwendet. Osnabrück gehört zur Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS). Das sind für mich zwei Tarifgemeinschaften, auch wenn es eine Übergangsregelung mit Tarifanerkennung gibt.


Der VOS-Tarif gilt nicht in Zügen (außer spezieller VOS-Plus-Tarif für die Nordwestbahn Richtung Bielefeld). Osnabrück ist vollständiges VGM-Tarifgebiet, nur die Busse haben ihre eigene Tarifgemeinschaft bei Reisen nur innerhalb des VOS. Ob Übergangstarif oder nicht, dann handelt es sich dennoch um Fahrten innerhalb eines einzigen Verbundtarifs, daher ist auch eine PK C-Fk nicht erhältlich. http://vgm-vrl.de/home/pdf/1_Tarifgebietsuebersicht%20VGM.pdf

Die Übersicht hatte ich auch zur Rate gezogen. Osnabrück liegt außerhalb der Grenzen des Gemeinschaftsraumes. Aber im Grunde genommen wirst Du Recht haben.


Der NRW-Tarif ist hier übrigens auch als ein Verkehrsverbund zu sehen. So gibt es keine BB Bahn-Fahrkarte für Münster - Köln, obwohl auf der Strecke sogar fünf Tarifgemeinschaften gelten: VGM, VRL, VRR, VRS, NRW-Tarif.

Aber eigentlich ist es auch egal. Statt Münster - Osnabrück können wir auch wahlweise Münster - Rheine, oder Münster - Hamm oder eine der 73 000 weiteren FV-Fahrmöglichkeiten in einem Verbund nehmen. ;-)

Ich habe diesbezüglich mal VBN(erneut) und Bahn kontaktiert.


Gut, ich bin gespannt. Ich denke, dass man den Punkt 1.4 deutlich einfacher gestalten könnte. Siehe oben: Bedeutet "eines einzelnen Verbundtarifes" gleich "genau eines"? Dann wäre Düsseldorf - Köln so ein Fall, da gibt es nämlich auch mehr als einen. Eher würde ich schreiben: "ein durchgehender Verbundtarif".

Meine Kontaktaufnahme bezog sich auf eine frage anhand eines konkreten Beispiels.
Verbesserungsvorschläge zu Punkt 1.4 BB Personenverkehr wurden von mir (noch) nicht versandt.

Wir sollten uns bei der Diskussion von Bedeutungen an die Formulierung aus den BB
der Bahn halten:

Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs

Hattest Du schon den Verbesserungsvorschlag an die DB gesandt? Vielleicht könnte man da den Abschnitt "oder eines durchgehenden Verbundtarifes" aufnehmen.


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