Konkretes Beispiel im VBN (Allgemeines Forum)

GibmirZucker, Sonntag, 05.02.2012, 22:54 (vor 5177 Tagen) @ Fabian318

Der Zub müsste ja dann nachweisen, dass man von Anbeginn nicht im Sinn hatte, den Fernverkehr nicht zu nutzen. Konkret für Erfurt-Gera bedeutet das: Du kaufst Fernverkehr, der IC hat aber Verspätung, Anschluss in Weimar würde nicht klappen, also muss (das sehen so die Fahrgastrechte, eine Entschädigung weil der Anschluss nicht geklappt hätte gibt es nicht, da man mit Nahverkehr pünktlich ankommen würde) der Nahverkehr genutzt werden. Also könnte er nur motzen, wenn der IC wirklich auf die Minute pünktlich war und man nicht aus Angst vor Anschlussbruch auf den Nahverkehr ausgewichen wäre.

Abgesehen davon könntest erst noch einen Rechtsirrtum geltend machen, da es nicht zumutbar ist, die Beförderungsbedingungen detailliert zu lesen, auf der Fahrkarte eindeutig Erfurt-Gera steht und jeder Mitarbeiter der DB dir sicher sagen wird, dass Fernverkehrsfahrkarten ohne Zugbindung auch im Nahverkehr gelten.


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