...wieder mal nur wildeste Spekulation... (Allgemeines Forum)

sfn17, Mittwoch, 08.02.2012, 00:41 (vor 5171 Tagen) @ michael_seelze

Die Bahn ist der Ansicht, dass alles korrekt formuliert sei:

https://www.facebook.com/dbbahn/posts/320553554647259

"Sobald Sie ein Ticket für die Produktklasse A oder B haben, gilt der DB-Tarif."

In dieser Absolutheit zweifele ich die Aussage an.

In dieser Absolutheit ist die Aussage vollkommen richtig. Ausnahmsweise haben die Vorbeter bei fb-DB mal recht.

Aus den großen BB die Nr. 2.4.4:
Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt, soweit keine Zugbindung besteht, auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse.

Abwärtskompatibilität ist also gegeben. Eine Fahrkarte mit ICE/IC-Anteil enthebt den Fahrgast jeglicher provinzieller Verbundregelung. Der KiN macht den Zangenabdruck und geht zufrieden weiter. Nie anders erlebt.

Der mehrfach zitierte Absatz 1.4.4. muss sprachlich nicht verändert werden: die Formulierung ausschließlich
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes
ist genau richtig: Mit einer FV-Fahrkarte fährt man nicht auf einer "Strecke eines Verkehrsverbunds", sondern auf einer Strecke der DB oder der üblichen EVU-Verdächtigen.

Dass eine FV-Fahrkarte in einem NV-Zug auf denselben Gleisen nicht gültig sein könnte, ist pure Fantasie.


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