Re: wilde Spekulation (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Mittwoch, 08.02.2012, 03:24 (vor 5181 Tagen) @ sfn17

Würde man eine FV-FK Bremen Hbf-Delmenhorst kaufen und nur mit dem NV fahren (sprich eine Fahrt in Zügen der Produktklasse C ausschließlich auf den Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes durchführen), wäre das aber sowohl nach den BB Personenverkehr als auch nach dem VBN-Tarif unzulässig.


Nein, beides falsch. Nach BB Personenverkehr ist die FV-FK in NV-Zügen der DB perfekt zulässig (nur die 76mal merkwürdige Lesart macht daraus ein "Problem"), und der VBN-Tarif ist blind für FV-FK.

Warum kann dann der VBN in seinem Tarif schreiben, dass NV-Züge mit FV-FK nur bei Fahrten aus dem Verbundraum bzw. in ihn hinein genutzt werden können ?

Mit einer FV-FK der DB fährt man nach Haustarif der DB. Der FV-Fahrgast muss nichts von einem Verbund wissen, solange er in Zügen der DB fährt. Die RE Bremen-Delmenhorst sind also allemal zugelassen. Ist der NV-Zug von einem dritten EVU (hier: NWB), dann muss er bei diesem EVU vorab informieren, ob seine FV-FK dort anerkannt wird (und damit das EVU das anteilige Geld für die FV-FK von der DB bekommt). Das ist aber eine andere Baustelle und hat nichts mit merkwürdigen Lesarten zu tun - sondern man hat die BB dieses Drittunternehmens zu studieren.

Da die NWB die BB Personenverkehr anwendet, sollten keine Probleme auftreten.


Die Verbünde sind (üblicherweise) Verträge der Verkehrsunternehmen, die einen Einheitstarif für die verschiedenen Verkehrsmittel (Bahn, Bus, U-Bahn, etc.) vereinbaren. Jedes VU kann aber optional einen Haustarif für ihre eigenen Fahrzeuge anbieten, und solche Haustarife werden von Verbundregelungen regelmäßig nicht tangiert.

Das erklärt auch, warum der Haustarif der DB mit FV-Nutzung auf manchen Relationen billiger ist als der Verbundtarif, weil letzterer ja noch die Nutzuung anderer Verkehrsmittel umfasst.


Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, das ist völlig klar.

Der KiN wird sich über ängstliche Hintergedanken von manchen Tariflesern wundern und zufrieden weitergehen.

Das bedeutet ja, dass man mit dem Kauf einer FV-FK für eine Bahnstrecke innerhalb des Verbundes, gleichzeitig eine FK zur reinen Nutzung von Zügen der Produktklasse C besitzt.
Man muss also den Punkt 1.4 der BB Personenverkehr so lesen, dass sich das
"ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifge-meinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs" nur auf diejenigen Strecken bezieht, für die keine FK der Produktklasse A oder B der DB erhältlich sind.


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