Kommentar zum NWB-Beispiel bei Facebook (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Montag, 06.02.2012, 11:48 (vor 5173 Tagen) @ Fabian318

Die Bahn ist der Ansicht, dass alles korrekt formuliert sei:

https://www.facebook.com/dbbahn/posts/320553554647259

"Sobald Sie ein Ticket für die Produktklasse A oder B haben, gilt der DB-Tarif."

In dieser Absolutheit zweifele ich die Aussage an.

Das hieße, mit einer Fahrkarte Münster -> Osnabrück PK A oder B kann ich auch NUR den Nahverkehr nutzen? Genau das wird von der Nordwestbahn offenbar bestritten.

.
Die NWB kann dies kaum bestreiten.
In deren ABB steht nämlich, dass
bei Fahrten, die die Grenze zwischen Verkehrsverbünden und/oder Tarifgeminschaften überschreiten (liegt in diesem Fall ja vor), die BB Personenverkehr gelten. Vgl. §1(2) b) und d).
Nur werden FK für die Produktklassen ICE und IC/EC nicht durch die Automaten der NWB verkauft. Vgl. §2 (3)
Bei Vorverkaufsstellen der NWB können solche Fahrkarten jedoch erworben werden. Vgl. §5 (1).


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