Frage eines juristisch Unbedarften (Aktueller Betrieb)

safe go, Chemnitz, Donnerstag, 15.12.2011, 10:04 (vor 5338 Tagen) @ Ösi

Wärst du Firmen-Eigentümer oder selbständig, würdest du anders ticken, was Geschäftsgeheimnisse angeht.
In der Firma ist dir auf dem Rechner auch nur das zugänglich, was du unbedingt zum arbeiten brauchst, falls du Angestellter bist.


Der Vergleich hinkt. Passender Vergleich wäre: Ich bin Geschäftsführer eines Unternehmens, das jemand anderem gehört. Dann habe ich dem Eigentümer auch Bericht zu erstatten.

In diesem Fall ist der Eigentümer eben die Bevölkerung, also ist Veröffentlichung das Mittel der Wahl.

Also dafür, dass ich Miteigentümer dieser AG bin, habe ich doch recht wenig Mitspracherecht (nämlich gar keins). Kann ich das jetzt einklagen? ;-)

Über welchen gesetzlichen Weg ist denn die Bevölkerung (ich nehme an, Du meinst damit nur Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft) Eigentümer der DBAG?


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