Fahrgastrechte - Regelung nationaler Fernverkehr ? (Allgemeines Forum)

Markus-P, Montag, 24.11.2008, 17:39 (vor 6321 Tagen) @ heinz11


Ich habe es erlebt, das es im Zug hieß: "Der Servicepoint in Koblenz ist bereits geschlossen. Reisende in Richtung Trier bitte auf eigene Kosten ein Taxi nehmen und die Kosten am nächsten Tag in einem Reisezentrum erstatten lassen." Ob es funktionierte, weiß ich nicht.

Da hätte ich schlechte Karten gehabt, bei dem wenigen Bargeld, mit dem ich unterwegs bin.

gruß heinz

Hallo!

Von der Textbausteinversandstelle erhielt ich auf die Frage, was passiert man in einen unbesetzten Bahnhof stranded, folgende Antwort:

"Wir geben Ihnen recht, dass in unseren Beförderungsbedingungen vorgesehen ist, die Ihnen entstandenen Taxikosten nur dann zu übernehmen, wenn Sie bei Zugausfall oder Verspätung Ihre Fahrt nicht bis um 24 Uhr mit einem anderen fahrplanmäßigen Verkehrsmittel fortsetzen konnten.

Im Regelfall wird an unsere Kunden dann ein Taxigutschein ausgegeben. In Ihrem konrekten Fall wäre dies - wie Sie richtig anmerken - in XY-Stadt geschehen. Tritt die Situation ein, dass kein Mitarbeiter vor Ort ist, können unsere Kunden in Vorkasse gehen und bekommen den ausgelegten Betrag im Nachhinein erstattet."

Würde mir aber keine 300 € für das Taxi ans Bein binden, und auf die Gutmütigkeit der Bahn hoffen.
Abgesehen davon habe ich niemals so viel Bargeld bei mir.


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