Fahrgastrechte - Regelung nationaler Fernverkehr ? (Allgemeines Forum)

heinz11, Montag, 24.11.2008, 13:07 (vor 6234 Tagen) @ Tob

Da hab ich gleich noch eine Frage dazu:

"Können Sie Ihre Reise bis 24 Uhr wegen eines verpassten Anschlusszuges nicht wie geplant fortsetzen, übernimmt die Bahn die angemessenen Kosten für Übernachtung oder Taxifahrt."

http://www.bahn.de/p/view/hilfe/kundenrechte/kundencharta_regelung_nationaler_fernverke...

Kann man sich auf diese Aussage verlassen? Oder ist es schon mal jemandem passiert, dass er "hängengelassen wurde"?
Was ist wenn man auf einem Bahnhof strandet der keinen Servicepoint hat. Kann das Zugpersonal schon vorher alles veranlassen?

Gruß

Tobias


Ich habe es erlebt, das es im Zug hieß: "Der Servicepoint in Koblenz ist bereits geschlossen. Reisende in Richtung Trier bitte auf eigene Kosten ein Taxi nehmen und die Kosten am nächsten Tag in einem Reisezentrum erstatten lassen." Ob es funktionierte, weiß ich nicht.

Da hätte ich schlechte Karten gehabt, bei dem wenigen Bargeld, mit dem ich unterwegs bin.

gruß heinz


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