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Alexander, Samstag, 22.11.2008, 01:23 (vor 5606 Tagen) @ jor

Hi,

Auch das ist Unsinn, da sich die Einnahmen des EVU zusammensetzen aus
1. Bestellerentgelten
2. Fahrgeldeinnahmen

Und wie errechnet das EVU die benötigten Bestellerentgelte?
Man rechnet sehr wohl vorher mit x Fahrgästen und da sind wir dann wieder bei meinen vorherigen Beitrag. Verrechnet man sich und es sind weniger Fahrgäste macht man Verlust (Siehe NOB), steigen die Fahrgastzahlen macht man Gewinn.

Auch gibt es Verträge, da bekommt das EVU nur Bestellerentgelte und keinen einzigen Cent an extra Fahrgeldeinnahmen .

Der Besteller zahlt an das EVU, um die geforderte Leistung zu bekommen - erhält er diese nicht, gibt es eine Vertragsstrafe.

Der Fahrgast zahlt den festgesetzten Fahrpreis - erhält dieser die Leistung nicht, erhält er sein Fahrgeld zurück.

Der Fahrgast zahlt einen subventionierten Fahrpreis, deswegen gibt es ja die Besteller die den Verlust (der entstehen kann) ausgleichen.
Hier wäre der Besteller gefragt den Fahrgästen was zurückzugeben und wenn es nur längere oder mehr Züge sind.

Ich gebe dir aber Recht, dass die Fahrgäste im Nahverkehr oft die angeschmierten sind, aber zum Glück wird was von der Politik (EU) durchgesetzt, dass auch da bei entsprechender Verspätung der Fahrpreis anteilig zurückerstattet werden muss.

Mir können auch ein anderes Beispiel ansetzten:
Du kommst zu spät auf Arbeit weil du verschlafen hast.
Dein Arbeitgeber behält den Tageslohn als "Strafe" ein. Weil du jetzt deinen Auftrag wegen dem verschlafen nicht rechtzeitig fertig gebracht hast, musst du zusätzlich eine Strafe an den Kunden zahlen.

Genauso sehe ich die Problematik bei Bestellten Verkehren.

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)


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