Service? Nicht von der DB! (Allgemeines Forum)

jor, Freitag, 21.11.2008, 00:03 (vor 6238 Tagen) @ baeckerman83

Dazu möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Leistungen des Nahverkehrs von den
Ländern oder deren beauftragten Organisationen bei der Bahn bestellt oder über
Konzessionen vergeben werden.

Das ist vollkommener Blödsinn, denn 1. ist man trotzdem Kunde des Eisenbahnunternehmens mit entsprechenden Ansprüchen und 2. gibt es im Eisenbahnverkehr keine Konzessionen - eine freie Erfindung der Deutschen Bahn!

Eine zusätzliche Entschädigung des Reisenden im Nahverkehr würde eine doppelte
Belastung bedeuten.

Auch das ist Unsinn, da sich die Einnahmen des EVU zusammensetzen aus
1. Bestellerentgelten
2. Fahrgeldeinnahmen

Der Besteller zahlt an das EVU, um die geforderte Leistung zu bekommen - erhält er diese nicht, gibt es eine Vertragsstrafe.

Der Fahrgast zahlt den festgesetzten Fahrpreis - erhält dieser die Leistung nicht, erhält er sein Fahrgeld zurück.

Wenn das EVU also meint, den Fahrgast nicht entschädigen zu müssen, ist das eine halbe Belastung!


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